Akupunktur

In einer 3-jährigen Ausbildung mit dem Abschluß B-Diplom habe ich die gesamtheitliche Sicht auf die Chinesische Medizin erworben.



In der Akupunktur werden individuell und speziell für den Patienten ausgewählte Impulse gesetzt, die den Körper anregen, eine neue Balance zu finden. Es gibt keine Trennung zwischen körperlichen, geistigen und emotionalen Themen, sondern es geht darum die Psycho-Neuro-Immunoligischen Zusammenhänge zu integrieren.

In einer ausführlichen Anamnese mit Gespräch, Zungendiagnose und Pulstastung und der ganzheitlichen Wahrnehmung des momentanen Zustandes lege ich als Therapeut die Auswahl von bestimmten Akupunkturpunkten fest, die den Körper stimulieren und umlenken. 
Die manuelle und kinesiologische Leitbahndiagnostik definiert behandlungsbedürftige Körperareale. Es ist nicht nur möglich, Schmerz zu lindern, sondern auch Stoffwechselvorgänge zu regulieren.

Im emotionalen Bereich findet ebenfalls eine Regulation statt, indem ein tieferer Zugang zu eigenen Gefühlen und ein Lösen von angestauten Blockaden stattfindet. 
Insgesamt fühlt man sich vitaler, findet einen besseren Zugang zu den eigenen Ressourcen und kehrt zurück zum Fluss des Lebens.

 

Zeitlicher Aufwand

Die chinesische Medizin bietet ein ganzheitliches Konzept an, das dem Körper Impulse zur Veränderung geben soll, um sich wieder in ihm wohl fühlen zu können.
 Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Zu Beginn der Behandlung steht eine ausführliche Anamnese, die Zungen- und Pulsdiagnostik, sowie eine ganzheitliche Wahrnehmung durch den Therapeuten. 
Es wird ein grundlegendes Krankheitsmuster entwickelt und ein Therapieplan erstellt. Dieser erste Termin nimmt etwa 2 Stunden in Anspruch.

Die folgenden Termine sind eine Begleitung über einen Zeitraum von einigen wenigen Sitzungen bei akuten Geschehen, oder eine längere Zeit bei chronischen Erkrankungen. 
In der Regel sind etwa 6 - 10 Behandlungstermine sinnvoll, um dem Körper Zeit zur Genesung zu geben.

Rechnung

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von mir eine detaillierte Rechnung, die sich an der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) orientiert.

Beihilfeberechtigte oder Privatversicherte können diese Rechnung zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen.